für alle Mitglieder im Chiemgau-Sängerkreis
Es gelten die Versicherungsleistungen des Bayerischen Sängerbundes
unter www.bayerischersaengerbund.de, Leistungen, Versicherung
zusätzlich wurde für alle Mitglieder des Chiemgau-Sängerkreises unten stehende Versicherung bei der HDI abgeschlossen.
HDI Versicherung
1.Versicherungsumfang
Die Versicherung umfasst Unfälle, vom Vorstand angeordneten nach der Satzung vorgesehen Chorproben, Konzertveranstaltungen als auch Kreis-, Bezirks-, Sängerfeste, - treffen und -fahrten, Jubiläumsfeste, Festlichkeiten geselliger Art, Festumzüge und Wanderungen, sowie Vorstands-, Ausschuss- u. Mitglieder- Versammlungen.
Mitversichert sind Unfälle, die
a) bei Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen im In- u. Ausland eines Chore, Personen die vom Vorstand dorthin delegiert werden;
b) der Chorleiter in Ausübung dieser Tätigkeit für den Versicherungsnehmer (Ch.Skr.) erleidet;
c) Kinder- u. Jugendchöre begleitenden erwachsenen Mitglieder;
d) Mitglieder von Kinder- u. Jugendchören, Jugendmusikschulen bei Teilnahme an Veranstaltungen der Chöre;
e) Personen u. Chorleiter bei freiwilliger unentgeltlicher Mitarbeit vom Versicherungsnehmer angeordneten Auf -und abbauarbeiten, einschließlich dem Transport vom Lagerplatz zum Veranstaltungsort und zurück.
f) Boten und Kassierer in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Chor, auch wenn sie nicht singende Mitglieder des Chores sind.
2.Wegerisiko
- die versicherten Personen sind auf den direkten Wegen zu und von Veranstaltungen, an denen sie mitwirken bzw. Tätigkeiten ausüben
- der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet bei Rückkehr unmittelbar nach Beendigung der Arbeitstätte
- der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen erstreckt sich auf Fahrten mit Beförderungsmitteln aller Art. Unfälle bei Lastwagen sind nur dann versichert wenn, es sich um Begleitpersonen von auf Lastwagen verladenen Musikinstrumente handelt.
- Der Versicherungsschutz entfällt, sobald die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private Maßnahme unterbrochen wird.
3.Ausschlüsse
- ausgeschlossen von der Versicherung sind:
- Private Übungen bzw. Chorproben
- Ferien- und Vergnügungsfahrten, soweit sie nicht zu den versicherten Veranstaltungen zählen.
4.Versicherungsleistungen
alle aktiven Mitglieder der Vereine des Chiemgau-Sängerkreises u. Kreisvorstände
Tod 2557,00 Euro
Invalidität 15339,00 Euro
Vollinvalidität 15339,00 Euro
als Kapitalzahlung
Krankenhaustagegeld 11,00 Euro
Bergungskosten 2000,00 Euro
Prämienfrei mitversichert
Zusatzheilkosten 256,00 Euro
5.Beschreibung der Leistungsarten
Invalidität
- Im Invaliditätsfall erfolgt grundsätzlich Kapitalzahlung
- Personen über 65 Jahre erhalten statt der Kapitalzahlung eine jährliche Rente
Heilkosten
- Heilkosten werden nur insoweit gewährt, als andere Kostenträger ihre Leistungen voll erfüllt haben und diese zur Deckung der Kosten nicht ausgereicht haben.
Bergungskosten sind Aufwendungen
- für Suchaktionen nach Unfallverletzten
- bei der Rettung von Unfallverletzten u. Transport ins nächste Krankenhaus
- für den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort
- Leistungen werden nur gewährt, wenn der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Deckung der entstandenen Kosten nicht ausgereicht haben
6.Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gilt grundsätzlich folgendes
- in Abweichung wird bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr die Fristen von 3 Jahren auf 5 Jahre verlängert, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus
- Unfallfolgen bei Kindern voraussichtlich dauernde Invalidität bis 18 Jahre gewährt (siehe genaue Beschreibung Punkt 6)
7.Bestimmungen für Namensangabe
- zum Namensnachweis gilt die Erfassung der Bestandserhebung des jeweiligen Versicherungsjahres
- im Versicherungsjahr neu hinzugekommenen Mitglieder werden automatisch durch ausscheidende Mitglieder ersetzt, ohne vorherige Anmeldepflicht